Sie haben sich gefunden und möchten sich vor Gott das Ja-Wort geben? Bitte nehmen Sie persönlich oder über unser Formular Kontakt mit uns auf.
Die Eheschließung zwischen zwei getauften Christen ist nach katholischem Verständnis Sakrament und unterliegt der Formpflicht.
Der Ehebund wird im Rahmen einer liturgischen Feier öffentlich geschlossen. Das Ehesakrament spenden sich die Brautleute gegenseitig. Ursprünglicher Rahmen für die kirchliche Trauung ist das Brautamt (also die hl. Messe!). Wo keine oder so gut wie keine Gottesdienstpraxis seitens des Brautpaares mehr gegeben ist, wird die Eheschließung im Rahmen eines Wortgottesdienstes gefeiert.
Der zuständige Pfarrer (Wohnsitzpfarramt) führt das Brautexamensgespräch. Bitte rechtzeitig Kontakt nehmen, damit Trauort und Termin geklärt und eingetragen werden können.
Bei auswärtiger Trauung wird das Formular des Brautexamens an den trauenden Diakon oder Priester gesandt; zusammen mit der sog. Überstellung durch den Heimatpfarrer und dem Einverständnis (nihil obstat). Nach dem Unterzeichnen der Dokumente im Anschluss an die Eheschließung wird das Formular an die Wohnsitzpfarrei zurückgesandt.
Erforderlich ist die Taufbescheinigung vom Pfarramt, wo getauft wurde. In Deutschland darf ohne Nachweis über die zivilrechtliche Eheschließung keine kirchliche Trauung erfolgen.
Die Trauung findet im Bereich der Pfarrei in einer der Kirchen im Pfarrbezirk statt. Natürlich ist auch eine Eheschließung in der Alten Michaelskapelle in Alken oder der Bleidenbergkirche in Oberfell möglich.
Zur Vorbereitung und Planung wenden Sie sich bitte an unser Pfarrbüro.