Der aktuelle Pfarrgemeinderat ist im Zuge der Fusion aus dem bisherigen Pfarreienrat hervorgegangen. Dies hat die alte Pfarreiengemeinschaft Untermosel-Hunsrück in der Vorbereitung der Fusion so bestimmt. Damit ist an dieser Stelle Kontinuität des ehrenamtlichen Engagements für die erste Phase nach der Fusion gewährleistet, bis dieses Gremium Ende 2025 neu zu wählen ist.
Der Pfarreienrat ist das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarreiengemeinschaft und der für die Pfarreiengemeinschaft vorgesehene Pastoralrat. Er organisiert gemeinsam mit dem pastoralen Team die Seelsorge in der Pfarreiengemeinschaft.
Das Gremium besteht aus amtlichen und weiteren Mitgliedern. Zu den amtlichen Mitgliedern gehören der Pfarrer, die weiteren Priester, Diakone und pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, die einen Seelsorgeauftrag für die Pfarreiengemeinschaft haben.
Das zweite vatikanische Konzil hat in besonderer Weise die Verantwortung des ganzen Volkes Gottes betont. Alle sind durch die Taufe und Firmung berufen - Priester, Ordensleute, hauptamtliche Seelsorger, aber auch ehrenamtliche Laien. Alle haben in gemeinsamer Verantwortung Teil am Heilsauftrag der Kirche zum Dienst an den Menschen. Das Mitwirken in den verfassten Gremien, also dem Pfarrgemeinderat, dem Rat der Pfarrei auf Ebene des pastoralen Raumes oder innerhalb von lokalen Teams sind Teil dieser ehrenamtlicher Mitverantwortung.